Das erste Spiel nach der Winterpause führt den SVS in die "Alte Försterei" nach Berlin-Köpenick. Rechtzeitig zu diesem Spiel ist die neue Haupttribüne der Berliner fertig geworden und so dürfen wir die Einweihung der neuen Tribüne miterleben. Die Atmosphäre in der neuen "Alten Försterei" mit nun fast 18000 Stehplätzen und nur 3600 Sitzplätzen wird sicher ein besonderes Erlebnis werden.
Gesperrt ist beim SVS Jan Fießer. Riemann fällt auch aus und Neuzugänge sind bisher noch keine verpflichtet. Also heißt es für unsere restlichen Jungs vollen Einsatz zu gehen und von der ersten Minute an alles zu geben für das Ziel Klassenerhalt.
Unsere Leute bei Union sind zwar ausgesprochen fleißig, was das Bauen angeht, aber in dieser kurzen Zeit 36000 Sitzplätze zu bauen , schaffen selbst die nicht !! ( Aber der Flughafen BER wäre bestimmt schon fertig) Hast im Überschwang der Freude auf den Rückrundenstart wohl eine Null zuviel dran gemacht. Aber rund 3600 passt schon Außerdem habt ihr ja bestimmt der Presse entnommen, daß Karl , unsere Nr. 6 , von heute auf morgen zu Kaiserslautern gewechselt ist. Dürfte eine ziemliche Schwächung für UNION sein, zumal er alle Trainingspiele gesetzt mitgemacht hat ! Mal sehen, was sich Trainer Neuhaus jetzt ausdenkt, um euch zu überraschen.
Hallo Chemiker 28, da hat sich wirklich eine Null zuviel bei meiner Beschreibung eurer Sitzplätze eingeschlichen. Und dabei habe ich davor sogar noch ein "nur" geschrieben. Mir gefällt euer Verhältnis Steh-zu Sitzplätzen nämlich richtig gut. Ich hab's inzwischen im Ursprungsbeitrag korrigiert.
Aber angelehnt an das Motto "Die Null muss stehen" tippe ich dafür mal auf ein 0:1 Auswärtssieg unserer schwarz-weißen Helden.
@chemiker: Kumpel und ich werden wesentlich früher da sein als der Bus...gibt es etwas was ihr empfehlen könnt in Köpenick um vorm Spiel einen heben gehen zu können??:)
Ui,Ui,Ui, da fragt ihr ja grad den Richtigen ! Außer meinem Becher Glühwein respektive Bier im Sommer und der obligatorischen Bratwurst ist auf gastronomischen Sektor mit mir nichts anzufangen. Was bei unseren Gästen immer gut ankommt, ist die Einkehr in die Abseitsfalle, die UNION-Fankneipe in der Hämmerlingstraße direkt am Stadiongelände. Wenn ihr keinen auf großen Max macht, könnt ihr da angenehme Kontakte knüpfen, auch in Fan-Montur.Ansonsten hoffe ich ja, daß hier noch andere Unioner mitlesen. Also Leute, gebt mal ein paar Tipps !!
Wenn man Berlin per Zug erreicht und Berlin Hauptbahnhof ankommt, nimmt man die S-Bahn S3 Richtung Erkner. Vom S-Bahnhof Köpenick (behindertengerecht) aus geht es anschließend in etwa 10-15 Minuten per Fuß am Bahndamm entlang zum Stadion. Vom Bahnhof Berlin-Lichtenberg geht es mit der S5, S7 oder S75 Richtung Spandau bzw. Potsdam Hbf zunächst bis Ostkreuz (zwei Stationen). Dort den Bahnsteig wechseln und wie oben beschrieben die S-Bahn-Linie S3 nutzen. Hinweis für Rollstuhlfahrer: Momentan wird der Bahnhof Ostkreuz umfangreich rekonstruiert, es gibt noch keine Aufzüge. Besucher mit Handicap steigen deshalb bitte am Ostbahnhof um.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass man am Bahnhof Schönefeld oder Schöneweide ankommt. Sollte man in Schönefeld ankommen, nimmt man die S9 Richtung Westkreuz oder S45 Richtung Westend. Mit der S-Bahn fährt man bis Schöneweide und von dort mit der Straßenbahn Linie 67 oder 63 (behindertengerechte Niederflurbahn) Richtung Krankenhaus Köpenick bzw. Rahnsdorf Waldschänke bis zur Haltestelle Alte Försterei. Von dort sind es noch etwa 5 Minuten Fußweg.
DEUTSCHE BAHN AG, BERLINER VERKEHRS-BETRIEBE, S-BAHN BERLIN
Mit dem Auto:
Auf der Autobahn führt der Weg aus allen Richtungen über den Berliner Ring (A10) und von dort über das Autobahnkreuz Berlin-Schönefeld (A13, A113, A10) in Richtung Berlin. Bitte folgen Sie der A113 in Richtung Berlin-Zentrum und verlassen Sie an der Ausfahrt Berlin-Adlershof die Autobahn. Folgen Sie dem Straßenverlauf Ernst-Ruska-Ufer / Köpenicker Straße. Nach der Querung des Adlergestells folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 1,5 Kilometer auf dem Glienicker Weg. Dann biegen Sie nach links ab auf die Spindlersfelder Straße. Wenn man dann am Ende der Straße wieder nach rechts abbiegt befindet man sich bereits auf der Straße An der Wuhlheide und in unmittelbarer Stadionnähe.
ACHTUNG: In der unmittelbaren Umgebung des Stadions gibt es nur wenige Parkplätze! Auf dem Stadiongelände gibt es vier Behindertenparkplätze, die über die Zufahrt P1 zu erreichen sind.
Adresse für Navigationsgeräte: 12555 Berlin, An der Wuhlheide 263
Stadionordnung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Stadionordnung erstreckt sich über die sich innerhalb der nachfolgend benannten Umfriedung befindlichen Versammlungsstätten und Anlagen der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs GmbH & Co. KG. Diese erstrecken sich westlich von der Straße An der Wuhlheide bis hin zur Umfriedung des Hauptstadions An der Alten Försterei im Osten (Sektor 3) sowie von der nördlichen Umfriedung zum Wald in der Wuhlheide bis südlich zur Umfriedung an der Wuhle. (2) Die Stadionordnung gilt an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen, die im Stadion An der Alten Försterei oder auf den Nebenanlagen stattfinden. Sie findet auch auf den außerhalb der benannten Bereiche genutzten Flächen (Parkplätze) ihre Anwendung, soweit diese nicht durch eigene Ordnung geregelt sind. § 2 Widmung
(1) Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen, der Durchführung von Großveranstaltungen und von Veranstaltungen mit repräsentativem Charakter. (2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf den Zutritt zu den oder die Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht. (3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht. § 3 Aufenthalt
(1) In den Versammlungsstätten und Anlagen des Stadions An der Alten Försterei dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für eine Veranstaltung auf andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen des Kontroll- und Ordnungsdienstes, der Polizei oder der Ordnungsbehörden vorzuweisen. (2) Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Für den Weg dorthin sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Wege und Zugänge zu benutzen. Nicht öffentliche Bereiche sind vom Zutritt ausgeschlossen. (3) Ein Aufenthalt der Allgemeinheit im Stadion, an veranstaltungsfreien Tagen, ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die Örtlichkeiten für den Geschäftsbetrieb (Geschäftsstelle des 1. FC Union Berlin e.V., Ticketoffice, Fanshop) während der dazu vorgesehenen Öffnungszeiten. (4) Eine Nutzung der Parkflächen ist nur mit den dazu erteilten Berechtigungen gestattet. § 4 Eingangskontrolle
(1) Jeder Besucher ist beim Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. (2) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions An der Alten Försterei zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein örtliches oder innerhalb der Bundesrepublik bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Werden benannte Personen innerhalb der umfriedeten Bereiche angetroffen, sind sie des Stadions zu verweisen. (3) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen Gegenständen im Sinne des § 6 oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auf Kleidungsstücke und auch auf mitgeführte weitere Behältnisse. (4) Besucher, die eine Untersuchung verweigern oder die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des § 6 mitführen und mit deren Sicherstellung durch den Kontroll- und Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, sind ebenfalls zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. (5) Gegenüber Personen innerhalb der umfriedeten Bereiche, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, Straftaten begangen zu haben oder dass gegen sie für Sportveranstaltungen ein örtliches oder bundesweit wirksames Stadionverbot bestand hat oder dass sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des § 6 mit sich führen, ist der Kontroll- und Ordnungsdienst des Betreibers mit dessen Zustimmung berechtigt, bei ihnen zur Klärung des Sachverhaltes Nachschau in Kleidungsstücken und Behältnissen zu halten und die Identität durch Einsichtnahme in ihre Ausweispapiere zu überprüfen. § 5 Verhalten im Stadion
(1) Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. (2) Das Recht aller Personen auf Nichtdiskriminierung, unabhängig der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung, wird durch die Besucher des Stadions An der Alten Försterei anerkannt. Die Möglichkeit, diesen Grundsatz bei Vorliegen rechtfertigender Umstände oder erhöhter Sicherheitsrelevanz im Einzelfall durch den Gesetzgeber oder den Veranstalter einzuschränken, bleibt dadurch unberührt. (3) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. (4) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei, der Feuerwehr oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen. (5) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten. (6) Während einer laufenden Veranstaltung ist es untersagt, im Sitzplatzbereich zu stehen. (7) Das Stadion An der Alten Försterei und dessen eingefriedete Bereiche werden aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren videoüberwacht. § 6 Verbote
(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: a) Waffen jeder Art; b) Sachen oder Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, die in ihrer Art Personen verletzen oder Sachen beschädigen können; c) Objekte oder Bekleidungen, die als Schutzwaffe geeignet sind, die unter den gegebenen Umständen dazu verwendet werden können, hoheitsbefugte Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren; d) Sachen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, eine Identitätsfeststellung zu verhindern; e) Gassprühdosen und Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheits-schädigende Gase (handelsübliche Taschenfeuerzeuge sind davon ausgenommen), brennbare Flüssigkeiten, ätzende oder färbende Substanzen; f) Flaschen (auch PET-Flaschen), Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; die Mitnahme alkoholfreier Getränke als „Tetra-Pak“ oder für Kleinkinder in den dafür vorgesehenen Behältnissen ist erlaubt; g) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer; h) Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände; i) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,5 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist (ausgenommen große Fahnen mit Fahnenpass) sowie großflächige Spruchbänder und Banner ohne Anmeldung, größere Mengen von Papier oder Papierrollen (Tapeten); j) elektrische oder mechanisch betriebene Lärminstrumente und Sprachverstärker; k) Drogen oder alkoholische Getränke aller Art; l) Tiere (im Ausnahmefall mit Sondergenehmigung, z. B. Blindenhunde); m) Laserstifte; n) Videokameras oder sonstige Ton- und Bildaufnahmegeräte, Fotoapparate, die zum Zweck einer kommerziellen Nutzung Verwendung finden können (ausgenommen, es liegt eine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vor); o) Propagandamaterialien mit gewaltverherrlichendem oder rassistischem oder fremdenfeindlichem und antisemitischem sowie radikalem Inhalt; p) Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Auffassung einen rechtsextremen Bezug dokumentieren; q) werbende oder religiöse Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Werbung oder religiöse Haltungen zu verbreiten oder zu übermitteln. (2) Verboten ist den Besuchern weiterhin: a) Waffen, verbotene Gegenstände, Sachen und Objekte oder Bekleidungen innerhalb des Geltungsbereichs der Stadionordnung anderen Personen anzubieten, zu verkaufen oder in irgendeiner Weise zu überlassen oder diese von anderen Personen in irgend einer Weise entgegen zu nehmen; b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, jegliche Pflanzflächen, Masten aller Art und Dächer sowie deren Abspann- und Stützvorrichtungen zu besteigen oder zu übersteigen; c) Sitzplätze zu besteigen oder auf diese mechanisch einzuwirken; d) gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder radikale Propagandamaterialen und Parolen zu verbreiten, insbesondere durch rechtsradikale Materialen, rechtsradikale Parolen oder durch Gesten eine rechtsradikale oder diskriminierende Haltung kundzugeben; e) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innen-raum, die Funktionsräume), zu betreten; f) mit Gegenständen aller Art zu werfen; g) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; h) ohne die erforderliche gewerberechtliche Genehmigung und ohne die Erlaubnis der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs GmbH & Co. KG Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; i) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Bäume oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben, zu zerkratzen, zu verätzen oder auf andere Weise zu beschädigen; j) Transparente, Fahnen, Spruchbänder und Banner sichtbehindernd für andere Besucher oder zum Verdecken unerlaubter Handlungen zu verwenden; k) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen (Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw.), zu verunreinigen; l) das Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen; m) das Stadion An der Alten Försterei in einer Aufmachung, die unter Umständen eine Identitätsfeststellung verhindert, zu betreten; n) auf dem Gelände gemachte Ton- und Bildaufnahmen ohne Genehmigung gewerblich zu nutzen; o) im Stadion zu nächtigen. (3) Es ist verboten, Verkehrsflächen, Geh- und insbesondere Rettungswege einzuengen. Verkaufsstände sind nach vorheriger Genehmigung durch die „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs GmbH & Co. KG auf den dazu bestimmten Verkaufsflächen aufzustellen. Grünflächen sind frei zu halten. (4) Zum Schutz der öffentlichen Ordnung ist es verboten, sich innerhalb der umfriedeten Bereiche des Stadions An der Alten Försterei mit anderen Personen zusammenzurotten. Eine Zusammenrottung ist dann gegeben, wenn mehrere Personen durch gemeinschaftliches Handeln den Willen zur Störung der öffentlichen Ordnung erkennen lassen. § 7 Haftung
(1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. (2) Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die An der „Alten Försterei Stadionbetriebs“ GmbH & Co. KG oder der jeweilige Veranstalter nicht. (3) Die Stadionbetriebsgesellschaft oder jeweilige Veranstalter haften nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn schuldhaft durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wurden. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird nicht beschränkt. (5) Unfälle oder Schäden sind der Stadionbetriebsgesellschaft oder dem jeweiligen Veranstalter unverzüglich zu melden. § 8 Ton- und Bildaufnahmen
(1) Die Besucher der Veranstaltungen im Stadion An der Alten Försterei erteilen dem jeweiligen Veranstalter unwiderruflich, zeitlich unbeschränkt und weltweit, ohne dass dieser zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist, die Einwilligung und Berechtigung zur Erstellung von Ton- und Bildaufnahmen. Diese können auch durch Dritte erstellt, vervielfältigt, gesendet und in gegenwärtigen und zukünftigen Medien genutzt werden. § 9 Zuwiderhandlungen
(1) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Zutrittsberechtigung erkennen die Besucher die Stadionordnung der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs GmbH & Co. KG als verbindlich an. (2) Ein Anspruch von zurückgewiesenen oder verwiesenen Besuchern auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Stadionordnung gehandelt wurde. Ebenfalls haben Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, keinen Anspruch auf Rückerstattung. (3) Gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig im Verlauf einer Veranstaltung gegen die Stadionordnung verstoßen, kann unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ein örtliches oder innerhalb der Bundesrepublik ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. (4) Gegen Besucher, die eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit innerhalb des Stadiongeländes begehen, kann eine Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt werden. (5) Wird die Stadionbetriebsgesellschaft oder der Veranstalter durch das ordnungswidrige Verhalten von Besuchern zu Schadenersatzansprüchen und/oder Geldstrafen von dritter Seite herangezogen, werden diese Ansprüche auf dem Regresswege geltend gemacht. (6) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden. Im Übrigen hat der Besucher, der verbotene Sachen mitführt, die Wahl, ob er mit diesen Sachen das Stadion verlässt oder auf das Eigentum an den Sachen verzichtet und sie dem Sicherheits- und Ordnungsdienst zur Vernichtung übergibt. Ein Anspruch auf Rückgabe derselben besteht in dem letztgenannten Fall nicht. (7) Die Rechte der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs GmbH & Co. KG als Inhaberin des Hausrechts bleiben unberührt. § 10 Schlussbestimmung
(1) Die Stadionordnung tritt am 01.07.2009 in Kraft. (2) Die Stadionordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe (Version) dieser Stadionordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.
Berlin, Berlin wir fahren nach Berlin, zwar nicht zum Pokalendspiel aber zum 1. von 15 Endspielen in der 2. Liga. Die Nervosität steigt und ich hoffe ihr seid alle motiviert unsere Mannschaft lautstark zu unterstützen. 90 Minuten, Vollgas für unseren SVS. Wir haben nur eine Chance auf den Klassenerhalt wenn wir zusammenhalten, die Mannschaft muss spüren dass wir hinter ihr stehen. Eines ist klar, es wird schwer, verdammt schwer die Klasse zu halten und gerade deswegen wäre ein Sieg in Berlin so wichtig. Also SVS Fans zusammenstehen und gemeinsam unsere Mannschaft lautstark anfeuern.
Sandhausen steht für Leidenschaft, Liebe, Tradition und Schmerz.....
Ist das Traurig! Wofür gibt es eigentlich, wenn man dann sowieso mit 4 neuen spielt, die zum Teil nur einmal mit der Mannschaft trainiert haben. Anstatt Morena dann in der Innenverteidigung spielen zu lassen, wo er die ganze Vorbereitung trainiert hat, spielt der auf der sechs. Tüting hat auch kein Vorbereitungsspiel außer das letzte gemacht. Danneberg und Ulm haben eine gute Testspiele absolviert. Warum bringt der Trainer den Ulm so spät und Danneberg gar nicht? Macht ganz den Anschein, dass er Trainer ein persönliches Problem mit den beiden hat. Die Mannschaft, die auf dem Platz steht hat nicht viel mit der Aufstiegsmannschaft zu tun. Nicht ohne Grund ist man mit der Mannschaft aufgestiegen und nicht mit der Mannschaft die der Trainer aufstellt. Hoffentlich ist Schulz bald wieder fit. Der Olangenbesi macht bisher keinen guten Eindruck. Ich hoffe die nächsten spielen sehen wir wieder Danneberg, Ulm und Schulz!