Mit 5 Punkten aus 3 Spielen ist beim SVS aktuell ein Aufwärtstrend zu erkennen. Gegen den FSV Frankfurt wird Marco Pischorn in der Innenverteidigung aufgrund seiner gelb-roten Karte in Aue schmerzlich fehlen. Wahrscheinlich wird Morena seine Position in Frankfurt übernehmen. Gespannt darf man sein wer neben Löning vorne im Sturm aufläuft. Bekommt Wooten wieder seine Chance oder ist Onuegbu weiterhin gesetzt? Wenn sich unser Aufwärtstrend fortsetzt und die Mannschaft an die Leistung der letzten Spiele anknüpft habe ich jedenfalls keine Bedenken vor unserem Gastspiel in Frankfurt. Ein Punkt sollte dann mindestens drin sein und wenn es mehr Punkte werden sollten würde ich mich auch nicht beschweren.
Infos aus Frankfurt Aufgrund der angespannten Parkplatzsituation raten wir jedem Gästefan, mit den gut frequentierten öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. In den im Vorfeld gekauften Tickets ist die Anreise im kompletten RMV-Netz am Spieltag inbegriffen (ab 3 Stunden vor Spielbeginn). Anreise per ÖPNV: Gästefans, die mit der U-Bahn anreisen, werden gebeten, an der Haltestelle "Eissporthalle" auszusteigen. Von dort erreichen Sie direkt den für die Gästefans vorgesehenen Zugang "Am Bornheimer Hang". (siehe Lageplan) Anreise per PKW: Gastfans parken auf dem Festplatz am Ratsweg (Navigation: Am Bornheimer Hang). Sollte der Parkplatz Ratsweg aufgrund Parallelveranstaltungen besetzt sein, bitten wir die Gastfans, die Parkplätze der Ostparkstraße zu nutzen. Ins Navi eingeben: Am Bornheimer Hang Fußweg zum Gästeeingang ca. 300 m Stadionordnung Frankfurter Volksbank Stadion § 1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Frankfurter Volksbank Stadions, Am Erlenbruch 1, 60386 Frankfurt a.M.. § 2 Widmung 1. Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter. 2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht. 3. Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht. § 3 Aufenthalt 1. In den Versammlungsstätten und Anlagen des Frankfurter Volksbank Stadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. 2. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. 3. Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Stadt Frankfurt im Einvernehmen mit dem FSV Frankfurt als Stadionnutzer getroffenen Anordnungen. § 4 Eingangskontrolle 1. Jeder Besucher ist bei dem Betreten des Frankfurter Volksbank Stadions verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. 2. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. 3. Besucher, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Besucher, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein für Sportveranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen örtlich oder bundesweit wirksames Stadionverbot/Hausverbot 2 Frankfurter Volksbank Stadion Stand: 14. April 2009 ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. § 5 Verhalten im Frankfurter Volksbank Stadion 1. Innerhalb der Stadionanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. 2. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt wird vom Kontroll- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Frankfurter Volksbank Stadion verwiesen. 3. Die Besucher dürfen nur den ihnen zugewiesenen Platz einnehmen und auf dem Weg dorthin ausschließlich die dafür vorgesehen Zugänge benutzen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen. 4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten. Es ist zudem verboten, die Brüstung auf der Südtribüne als Steh- oder Sitzfläche zu nutzen. § 6 Verbote 1. Besucher, die sich im Geltungsbereich der Stadionordnung für das Frankfurter Volksbank Stadion befinden, ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: a) rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts bzw. linksradikales Propagandamaterial; b) Waffen jeder Art; c) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können; d) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge e) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; f) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer; g) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver und anderen pyrotechnischen Gegenstände; h) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,5 Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist; i) Großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen; j) Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente; k) alkoholische Getränke aller Art und Drogen; 3 Frankfurter Volksbank Stadion Stand: 14. April 2009 l) Tiere; m) Laser-Pointer. 2. Verboten ist den Besuchern weiterhin: a) rassistische, fremdenfeindliche, extremistische, diskriminierende rechts- bzw. linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzugeben; b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen; c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten; d) mit Gegenständen aller Art zu werfen; e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; f) Ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die privatrechtliche Gestattung des Betreibers Waren und Eintrittskarten feilzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; g) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; h) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen. i) Es ist untersagt, Sachen, die im Geltungsbereich der Stadionordnung für das Frankfurter Volksbank Stadion nicht mitgeführt werden dürfen dort anzubieten, zu verkaufen oder in sonstiger Weise anderen zu überlassen. j) Es ist ferner untersagt, Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf Grundflächen aufzustellen. k) Im Einvernehmen mit dem FSV Frankfurt als Stadionnutzer und der Polizei kann einzelnen Besuchern des Frankfurter Volksbank Stadions gestattet werden, größere als in § 5 Ziff. (1) f) genannte Fahnen mit sich zu führen. Zu diesem Zweck wird solchen Personen ein mit Lichtbild versehener Fahnenpass ausgestellt. FSV Frankfurt behält sich vor, im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt und der Polizei abweichende Einzelfallregelungen bezogen auf Ziff. (1) i) zu treffen. § 7 Haftung 1. Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet die Stadt Frankfurt und der FSV Frankfurt als Stadionnutzer nicht. 2. Unfälle oder Schäden sind der Stadt Frankfurt unverzüglich zu melden. 4 Frankfurter Volksbank Stadion Stand: 14. April 2009 § 8 Zuwiderhandlungen 1. Wer den Vorschriften der §§ 3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens EUR 2,50 bis höchstens EUR 510,00 nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBI. I S. 602) belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. 2. Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. 3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben. 4. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt. § 9 Schlussbestimmung 1. Die Stadionordnung für das Frankfurter Volksbank Stadions tritt mit dem Tag der Inbetriebnahme des Stadions in Kraft. 2. Die Bindungswirkung der Stadionordnung für das Frankfurter Volksbank Stadion entsteht mit dem Zutritt zu dem Gelände des Stadions. Besucher erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte die Regularien der Stadionordnung für das Frankfurter Volksbank Stadion als verbindlich an. Noch zu Fanutensilien: Trommeln erlaubt Megaphon erlaubt Bis zu 5 Schwenkfahnen erlaubt Zaunfahnen können am Zaun aufgehängt werden, Werbeflächen dürfen nicht überhängt werden.
Kann morgen leider, oder Gott sei Dank bei den Wetteraussichten, nicht mit, aber ich glaube, das bringt der Mannschaft mehr Glück, denn sie kamen immer mit Punkten nach Hause, wenn ich nicht dabei war. Also, rennt, beißt, kratzt und spuckt und bringt 3 Punkte mit! Falls das klappt, fahre ich diese Saison auf kein Auswärtsspiel mehr mit
Noch knapp 18 Stunden bis zu unserm Spiel beim FSV Frankfurt. Ein Spiel das ganz schwer einzuordnen ist, für mich vor der Runde ein Gegner auf Augenhöhe, nur der IST Zustand sieht leider anders aus, Frankfurt ist auf dem 8. und wir sind nur auf dem 17. Platz. Für uns kann es nur heißen, wir wollen nicht nur die 3 Punkte, sondern wir brauchen die 3 Punkte. Daher mein Appell an alle SVS Fans, fahrt mit nach Frankfurt und unterstützt unsere Mannschaft von der ersten bis zur letzten Minute. Auf gehts, alle Sandhäuser für Sandhausen!
Klar wär mal wieder mehr drin gewesen bei mehr Spielanteilen und ausgeglichener Chancenanzahl. Die Mannschaft war bemüht; kein Vorwurf diesbezüglich. Um so ärgerlicher, dass sie sich dafür nicht belohnen. Aber mal ganz ehrlich, vorne werden Chancen kläglich vergeben und hinten wird stümperhaft agiert. Schulz beim 1:0 auf schneebedecktem Rasen ohne Ball langsamer als der Gegenspieler mit Ball, Falkenberg, beim 2:0 im Strafraum mal wieder viiiiel zu weit vom Gegenpieler entfernt (wie viele Tore dieser Art haben wir eigentlich schon bekommen?); ganz zu schweigen das 3:1... Wir verteilen in jedem Spiel Geschenke. Vermutlich mangelt es in der Summe halt doch insgesamt an der Qualität für Liga 2! Klar das "Prinzip Hoffnung" besteht bis rechnerisch nichts mehr geht, aber wir lassen von Spiel zu Spiel einfach zu viele Punkte liegen...
Ich habe nach diesem Spiel eine Erkenntnis gewonnen : Nach 18 Spielen gebe ich endlich auf, darauf zu hoffen, dass meine Mannschaft in der 2. Liga bleibt. Sie ist einfach zu schlecht. Das ist definitiv Viertliganiveau, das ist in etwa so stark, wie der SV Waldhof Mannheim spielt. Nicht besser, nicht schlechter ! Ich könnte es auch anders sagen, aber ich will ncht zu negativ sein. Diese Mannschaft hat es einfach nicht verdient, in der 2. Liga zu spielen.
Da hilft kein Trainer, keine neuen Spieler, niemand !!!
Ich frage mich nur eins : Wer kauft solche Neuzugägnge ein ? Morena, Achenbach, Falkenberg, Adler....was wollen wir mit solchen Leuten ????
In der Winterpause ca. 500.000€ richtig (!) in die Mannschaft investieren oder absteigen und in der Bedeutungslosigkeit verschwinden (Oberliga mit VIP-Loge). Das sind die beiden Handlungsoptionen.
Das 0:1 war unglücklich, das 1:3 auch. Man kann ja nach jedem Spieltag auf der Mannschaft rumhacken, aber angesichts der miserablen Platzverhältnisse (haben die überhaupt eine Rasenheizung) hat die Mannschaft nicht so schlecht gespielt. Jetzt wartet doch mal ab, nun noch das Spiel gegen Köln, anschließend eine vernünftige Vorbereitung mit dem neuen Trainer, und dann werden wir sehen, was die Mannschaft leisten kann. Und wenn es nicht reicht, ist es halt so.
Zwei müssen nun mal absteigen. Ich habe aber die Hoffnung, dass wir nicht dabei sind.
Zitat von aufsteiger68Man kann ja nach jedem Spieltag auf der Mannschaft rumhacken, aber angesichts der miserablen Platzverhältnisse (haben die überhaupt eine Rasenheizung) hat die Mannschaft nicht so schlecht gespielt.
Das ist keine Ausrede, der Gegner hatte die gleichen Platzverhältnisse.
aber da stimme ich soweit zu,dass gleich nach einer Niederlage vom Untergang gesprochen wird....Leute wir sind ja nicht letzter mit 4 Punkten oder sowas...ich finde es nicht so schlimm...vernünftige Vorbereitung, zumindest stimme ich dir Fish zu,dass in Spieler investiert werden sollte/müsste.
und wie ich oft betone, selbst wenn wir absteigen...Schluss, Aus,Vorbei, schön wars!!! Werde ich trotzdem weiterhin zum SV gehen;)