Habe mir gerade die PK angeschaut, laut UK hatten wir vor der Saison einen Kader der die Abgänge kompensieren kann, und jetzt bringt er dies als Ausrede. Und kommt mir bitte nicht wieder mit Förster. Für mich ist eines Fakt, in der Mannschaft stimmt etwas nicht, keiner läuft nur 1m für den anderen. Letzte Saison haben sie sich zu Höchstleistungen gepuscht, und jetzt nichts, kein anfeuern,kein puschen, diese Mannschaft ist blutleer. Von der Aufstellung heute will ich gar nicht reden, diese hat alleine UK zu verantworten.
Das wäre auch meine Wunschelf, bin gespannt welche Mannschaft unser Trainer diesmal aufs Feld schickt. Ein frühes Tor für uns wäre wünschenswert, nur dazu muss man von Anfang an zeigen wer Herr im Haus ist. Eine Niederlage wäre zwar kein Weltuntergang, aber dann würde es schwierig werden sich das Abstieggsgespenst vom Halse zu halten. Bin mal gespannt wieviel Fans am Montag ins Stadion kommen, es soll ja kalt und regnerisch werden. Zu Hause auf dem Sofa könnt ihr der Mannschaft nicht helfen und gerade jetzt benötigt sie unsere lautstarke Unterstützung.
Meiner Meinung nach ein sehr wichtiges Spiel. Bei einem Sieg halten wir weiterhin Tuchfühlung zur Tabellenspitze. Nicht dass es falsch verstanden wird, es geht mir nicht darum dass wir aufsteigen, sondern dass wir die Spannung hochhalten. Somit bleiben wir auch interessant für die nächsten Heimspiele. Ich bin mal gespannt wie viele Fans mit nach Fürth fahren, unter 300 wäre eine große Enttäuschung.
Am Sonntag geht's nach Braunschweig, ich bin zuversichtlich dass wir zumindest 1 Punkt holen. Ich freue mich darauf auch wenn es natürlich schöner wäre wenn zumindest 1 Fanbus zustande gekommen wäre. Mein Dank an unsere Fanbeauftragte Frank und Gamze die noch kurzfristig Mietautos organisierten und uns nach Braunschweig chauffieren.
Möchte mich bei allen Fans für die sehr schöne Verabschiedung beim Spiel gegen Hannover 96 bedanken. Ich bin immer noch sehr gerührt und wenn ich an gestern denke, nah am Wasser gebaut. Mein besonderer Dank gilt den Jungs für die Choreo, an Alex der mich so treffend gezeichnet hat, Axel Hofmann für die Fotocollage, allen Fanclubs die sich am Reisegutschein beteiligt haben, dem Fanclub O`Lieweleit für das Foto, unserem Verein für den Präsentkorb und für die vielen Worte die ich von euch bekommen habe. Es war ein sehr, sehr schöner Tag für mich und ich bin unheimlich stolz auf euch, die Fans von unserem Sportverein. Leider wurde der Tag durch unsere „Gäste“ getrübt, doch wird mir das Positive immer in Erinnerung bleiben. Dafür nochmal vielen Dank, ihr seid die Besten!
Ich möchte mich an dieser Stelle noch bei Sascha bedanken, ich wollte dies eigentlich gestern kurz vor Spielende vom Capo Podest aus tun, die Umstände ließen dies leider nicht zu. Sascha vielen Dank für die Jahre als Capo, du hast einen Super Job gemacht und das mit viel Herzblut.
Vielen Dank auch an Achim "Icke" Mouhlen, Icke ich werde unsere gemeinsame Zeit nie vergessen und ich hätte mir keinen besseren Stellverterter wünschen können. Gruß Stefan
Der SV Sandhausen beginnt am kommenden Samstag, dem 20.05.2017, mit dem Verkauf der Dauerkarten für die Spielzeit 2017/2018.
Bestellung online oder im Fanshop
SVS-Anhänger haben die Möglichkeit, sich Ihre Saisonkarte für die Heimspiele am Hardtwald zu sichern. Die Jahreskarte des SVS ist ab 75 Euro erhältlich und lohnt sich bereits ab dem 13. Saison-Heimspiel. Noch bis einschließlich 12. Juni können sich die bisherigen Dauerkartenbesitzer ihren Platz aus der vergangenen Saison reservieren. Die Bestellung kann online oder im Fanshop erfolgen.
Neu zur kommenden Saison
Neben den Preissenkungen für die Stehplatzblöcke A2 bis A4 steht der A1-Block zum ersten Mal für den Kauf einer Dauerkarte zur Verfügung. Um die Familienfreundlichkeit des SV Sandhausen noch einmal hervorzuheben, gelten die Blöcke D2-links auf der Sparkassentribüne sowie C3-rechts auf der INWO-Tribüne für die neue Saison als Nicht-Raucher-Blöcke.
Bargeldlos bezahlen
Zur bargeldlosen Bezahlung ist in jeder Dauerkarte bereits ein Chip integriert, der im Stadion mit Guthaben geladen werden kann. Bei Neuerwerb der Dauerkarte wird daher ein Pfand von 10 Euro erhoben. Der SVS bittet, das Pfand bei der Bezahlung zu berücksichtigen. Außerdem gilt weiterhin, dass die Zutrittskontrolle an den Eingängen zum BWT-Stadion am Hardtwald elektronisch erfolgt und die Eintrittskarten nicht mehr abgeknipst werden müssen.
Seit langer Zeit habe ich mich dazu entschlossen von meinem Amt als Fanbeauftragter zurück zu treten. Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen, doch private und gesundheitliche Gründe ließen mir keine andere Wahl. 8 Jahre habe ich nun dieses Amt ausgeübt und es war überwiegend eine sehr schöne Zeit, die ich in meinem Leben nie vergessen werde. Ich durfte dadurch viele Menschen kennen lernen, wobei man gerade bei den Auswärtsfahrten auf engstem Raum zusammen war und so auch Freundschaften entstanden sind. Auch wenn etliche Fans von anderen Vereinen unseren Verein und unsere Fanszene belächeln, ich persönlich bin stolz, dass ich der Fanbeauftragte vom SV Sandhausen sein durfte. Man muss aber auch dazu sagen, dass diese immer weniger werden und ein Umdenken stattfindet. Ich möchte mich bei allen SVS Fans für euer Vertrauen bedanken, ebenso dafür, wie ihr mit Rat und Tat hinter mir gestanden seid. Mein besonderer Dank gilt den Hardtwald Supporters, die mir bei allen Veranstaltungen zur Seite standen, gerade die Busfahrten und Fan Winterfeiern hätte ich ohne sie, so wie es war, nicht durch führen können. Bei Birgit Gamer und Marianne Buchmüller möchte ich mich an dieser Stelle bedanken, die die letzten Jahre vor den Heimspielen den Fanstand betreuten, ebenso bei Andreas Zesewitz der mir die letzten Jahre jegliche Unterstützung zukommen ließ. Mit mir tritt auch mein Stellvertreter Achim „Icke“ Mouhlen zurück. Die letzten 5 Jahre stand er mir zur Seite und unterstützte mich in allen Belangen. Ich konnte mich in dieser Zeit zu 100 % auf ihn verlassen und dafür möchte ich mich, auch an dieser Stelle, recht herzlich bei ihm bedanken. Leider hört mit uns auch unser Capo Sascha Knoll endgültig auf, jedoch hat er mir versprochen beim Heimspiel gegen Hannover nochmal auf das Capo Podest zu gehen und alles zu geben. An alle Fans, bitte unterstützt ihn dabei, ihr wisst wie leidenschaftlich er seinen Job gemacht hat, gebt nicht nur für die Mannschaft, sondern auch für ihn 90 Minuten Vollgas. Sascha, ich danke dir für die schönen gemeinsamen Stunden die wir zusammen für unseren SVS verbracht haben. Ich bin des Öfteren gefragt worden, ob ich dann noch zum SVS gehe? Das ist für mich keine Frage, fast mein ganzes Leben war der SV Sandhausen meine große Liebe und so wird es auch in Zukunft sein. Ich wünsche meinem Nachfolger Frank Löning und seiner Stellvertreterin Gamze Bakcan alles Gute und bitte euch, sie genauso zu unterstützen, wie ihr uns unterstützt habt. Zum Abschluss noch eine persönliche Bitte, kommt zu meinem letzten Spiel als Fanbeauftragter alle in weiß gekleidet ins Stadion!!!
Am 24. Juni findet der diesjährigen Dünenlauf in Sandhausen statt. Wie schon in den Vorjahren, möchten wir hier unter der Dachmarke „SVS – Soziale Verantwortung Sandhausen“ mit vielen Teilnehmern an den Start gehen und für jeden gelaufenen Kilometer eine Freikarte für soziale Einrichtungen zur Verfügung stellen. Die Sparkasse Heidelberg hat sich wieder bereit erklärt, die Teilnahmegebühr für unsere Läuferinnen und Läufer zu übernehmen.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Mitarbeiter, Jugendspieler, Trainer, Vorstände, Fans, Mitglieder, Flüchtlinge für den guten Zweck an den Start gehen würden. Daher möchte ich euch bitten, diese Infos an die entsprechenden Personen (Mannschaften, Fanclubs etc.) weiterzuleiten und um eine Rückmeldung an mich bis zum 31. Mai zu bitten. Alles was ich für die Anmeldung benötige, ist der Name, Jahrgang und die gewünschte Strecke der jeweiligen Teilnehmer.
Weitere Infos zum Ablauf vor Ort gibt es dann zu gegebener Zeit nochmal separat an die Teilnehmer.
Heimspiel gegen Hannover Am Sonntag dürfen wir erstmals Hannover 96 bei uns begrüßen. Ca. 7000 Hannover 96 Fans werden ihre Mannschaft zu uns begleiten. Ich weiß, es wird schwer dagegen zu halten, jedoch hat es sich unsere Mannschaft verdient, dass wir noch mal alles geben. In Würzburg haben sie den Klassenerhalt besiegelt, wir haben somit allen Grund zu feiern und stimmungsmäßig nochmal alles raus zu hauen. Ich habe noch ein Anliegen, kommt bitte alle in weiß gekleidet ins Stadion und bringt einen Schal mit! Ole schwarz-weiß, Ole schwarz-weiß, Ole schwarz-weiß, Ole… Stefan, Fb
im Rahmen meiner Master-Thesis suche derzeit nach Fußballfans der 36 Bundesligisten, die mich mit der Beantwortung eines 10-minütigen Fragebogens unterstützen würden. Dabei untersuche ich das Entscheidungsverhalten von Fans den Herzensverein in einer Krise finanziell zu unterstützen. Aktuell habe ich mit knapp 1.500 Teilnehmern eine relativ hohe Rücklaufrate, jedoch gerade beim SVS stockt es ein wenig. Ich glaube, dass ich einfach durch meine Kanäle einfach zu wenige Fans erreiche.
Daher würde ich mich freuen, wenn Sie möglicherweise den folgenden Link (https://www.umfrageonline.com/s/bundesligaklubsinderkrise) im Fanforum und über den Mail-Verteiler streuen könnten. Das wäre eine tolle Sache, wenn auch der SVS in meine Auswertung mit einfließen könnte.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit unter der +49 174 70888765.
Auswärts in Berlin Ich denke jedem SVS Fan ist eine Zentnerlast vom Herzen gefallen nach unserem Sieg gegen den KSC. Mein persönliches Saisonziel ist somit wieder greifbar nahe, ein einstelliger Tabellenplatz. Natürlich wird es bei Union schwer, sogar sehr schwer, denn nach ihrer Niederlage beim VfB Stuttgart können sie sich eigentlich keinen weiteren Punktverlust leisten. Aber ich traue unserer Mannschaft zumindest einen Punkt zu, drücken wir fest die Daumen und an alle Fans die in Berlin dabei sind, lasst uns unsere Jungs so gut wie möglich unterstützen. Auf geht’s SV schießt ein Tor… Stefan, Fb
Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn man Berlin per Zug erreicht und Berlin Hauptbahnhof ankommt, fährt man mit der S5, S7 oder S75 bis Ostkreuz. Dort nimmt man die S-Bahn S3 Richtung Erkner. Vom S-Bahnhof Köpenick (behindertengerecht) aus geht es anschließend in etwa 10-15 Minuten per Fuß am Bahndamm entlang zum Stadion. Vom Bahnhof Berlin-Lichtenberg geht es mit der S5, S7 oder S75 Richtung Spandau bzw. Potsdam Hbf zunächst bis Ostkreuz (zwei Stationen). Dort den Bahnsteig wechseln und wie oben beschrieben die S-Bahn-Linie S3 nutzen. Hinweis für Rollstuhlfahrer: Momentan wird der Bahnhof Ostkreuz umfangreich rekonstruiert, es gibt noch keine Aufzüge. Besucher mit Handicap steigen deshalb bitte am Ostbahnhof um. Eine weitere Möglichkeit ist, dass man am Bahnhof Schönefeld oder Schöneweide ankommt. Sollte man in Schönefeld ankommen, nimmt man die S9 Richtung Westkreuz oder S45 Richtung Westend. Mit der S-Bahn fährt man bis Schöneweide und von dort mit der Straßenbahn Linie 67 oder 63 (behindertengerechte Niederflurbahn) Richtung Krankenhaus Köpenick bzw. Hirtestraße/Janitzkystraße bis zur Haltestelle Alte Försterei. Von dort sind es noch etwa 5 Minuten Fußweg.
DEUTSCHE BAHN AG, BERLINER VERKEHRS-BETRIEBE, S-BAHN BERLIN Mit dem Auto: Auf der Autobahn führt der Weg aus allen Richtungen über den Berliner Ring (A10) und von dort über das Autobahnkreuz Berlin-Schönefeld (A13, A113, A10) in Richtung Berlin. Bitte folgen Sie der A113 in Richtung Berlin-Zentrum und verlassen Sie an der Ausfahrt Berlin-Adlershof die Autobahn. Folgen Sie dem Straßenverlauf Ernst-Ruska-Ufer / Köpenicker Straße. Nach der Querung des Adlergestells folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 1,5 Kilometer auf dem Glienicker Weg. Dann biegen Sie nach links ab auf die Spindlersfelder Straße. Wenn man dann am Ende der Straße wieder nach rechts abbiegt befindet man sich bereits auf der Straße An der Wuhlheide und in unmittelbarer Stadionnähe.
ACHTUNG: In der unmittelbaren Umgebung des Stadions gibt es nur wenige Parkplätze! Auf dem Stadiongelände gibt es vier Behindertenparkplätze, die über die Zufahrt P1 zu erreichen sind.
Adresse für Navigationsgeräte: 12555 Berlin, An der Wuhlheide 263
Stadionordnung Stadion An der Alten Försterei (An der Wuhlheide 265; 12555 Berlin Köpenick) § 1 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Stadionordnung erstreckt sich über die sich innerhalb der nachfolgend benannten Umfriedung befindlichen Versammlungsstätten und Anlagen der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG. Diese erstrecken sich westlich von der Straße An der Wuhlheide bis hin zur Umfriedung des Hauptstadions An der Alten Försterei im Osten (Sektor 3) sowie von der nördlichen Umfriedung zum Wald in der Wuhlheide bis südlich zur Umfriedung an der Wuhle. (2) Die Stadionordnung gilt an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen, die im Stadion An der Alten Försterei oder auf den Nebenanlagen stattfinden. Sie findet auch auf den außerhalb der benannten Bereiche genutzten Flächen (Parkplätze) ihre Anwendung, soweit diese nicht durch eigene Ordnung geregelt sind. § 2 Widmung (1) Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen, der Durchführung von Großveranstaltungen und von Veranstaltungen mit repräsentativem Charakter. (2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf den Zutritt zu den oder die Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht. (3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht. § 3 Aufenthalt (1) In den Versammlungsstätten und Anlagen des Stadions An der Alten Försterei dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für eine Veranstaltung auf andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen des Kontroll- und Ordnungsdienstes, der Polizei oder der Ordnungsbehörden vorzuweisen. (2) Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Für den Weg dorthin sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Wege und Zugänge zu benutzen. Nicht öffentliche Bereiche sind vom Zutritt ausgeschlossen. (3) Ein Aufenthalt der Allgemeinheit im Stadion, an veranstaltungsfreien Tagen, ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die Örtlichkeiten für den Geschäftsbetrieb (Geschäftsstelle des 1. FC Union Berlin e.V., Ticketoffice, Fanshop) während der dazu vorgesehenen Öffnungszeiten. - 2 - (4) Eine Nutzung der Parkflächen ist nur mit den dazu erteilten Berechtigungen gestattet. § 4 Eingangskontrolle (1) Jeder Besucher ist beim Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontrollund Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. (2) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions An der Alten Försterei zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein örtliches oder innerhalb der Bundesrepublik bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Werden benannte Personen innerhalb der umfriedeten Bereiche angetroffen, sind sie des Stadions zu verweisen. (3) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen Gegenständen im Sinne des § 6 oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auf Kleidungsstücke und auch auf mitgeführte weitere Behältnisse. (4) Besucher, die eine Untersuchung verweigern oder die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des § 6 mitführen und mit deren Sicherstellung durch den Kontroll- und Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, sind ebenfalls zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. (5) Gegenüber Personen innerhalb der umfriedeten Bereiche, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, Straftaten begangen zu haben oder dass gegen sie für Sportveranstaltungen ein örtliches oder bundesweit wirksames Stadionverbot bestand hat oder dass sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des § 6 mit sich führen, ist der Kontroll- und Ordnungsdienst des Betreibers mit dessen Zustimmung berechtigt, bei ihnen zur Klärung des Sachverhaltes Nachschau in Kleidungsstücken und Behältnissen zu halten und die Identität durch Einsichtnahme in ihre Ausweispapiere zu überprüfen. § 5 Verhalten im Stadion (1) Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. (2) Das Recht aller Personen auf Nichtdiskriminierung, unabhängig der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung, wird durch die Besucher des Stadions An der Alten Försterei anerkannt. Die Möglichkeit, diesen Grundsatz bei Vorliegen rechtfertigender Umstände oder erhöhter Sicherheitsrelevanz im Einzelfall durch den Gesetzgeber oder den Veranstalter einzuschränken, bleibt dadurch unberührt. - 3 - (3) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontrollund Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. (4) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei, der Feuerwehr oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen. (5) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten. (6) Während einer laufenden Veranstaltung ist es untersagt, im Sitzplatzbereich zu stehen. (7) Das Stadion An der Alten Försterei und dessen eingefriedete Bereiche werden aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren videoüberwacht. § 6 Verbote (1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: a) Waffen jeder Art; b) Sachen oder Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, die in ihrer Art Personen verletzen oder Sachen beschädigen können; c) Objekte oder Bekleidungen, die als Schutzwaffe geeignet sind, die unter den gegebenen Umständen dazu verwendet werden können, hoheitsbefugte Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren; d) Sachen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, eine Identitätsfeststellung zu verhindern; e) Gassprühdosen und Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (handelsübliche Taschenfeuerzeuge sind davon ausgenommen), brennbare Flüssigkeiten, ätzende oder färbende Substanzen; f) Flaschen (auch PET-Flaschen), Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; die Mitnahme alkoholfreier Getränke als „Tetra-Pak“ oder für Kleinkinder in den dafür vorgesehenen Behältnissen ist erlaubt; g) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer; h) Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände; i) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,5 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist (ausgenommen große Fahnen mit Fahnenpass) sowie großflächige Spruchbänder und Banner ohne Anmeldung, größere Mengen von Papier oder Papierrollen (Tapeten); j) elektrische oder mechanisch betriebene Lärminstrumente und Sprachverstärker; k) Drogen oder alkoholische Getränke aller Art; l) Tiere (im Ausnahmefall mit Sondergenehmigung, z. B. Blindenhunde); m) Laserstifte; - 4 - n) Videokameras oder sonstige Ton- und Bildaufnahmegeräte, Fotoapparate, die zum Zweck einer kommerziellen Nutzung Verwendung finden können (ausgenommen, es liegt eine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vor); o) Propagandamaterialien mit gewaltverherrlichendem oder rassistischem oder fremdenfeindlichem und antisemitischem sowie radikalem Inhalt; p) Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Auffassung einen rechtsextremen Bezug dokumentieren; q) werbende oder religiöse Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Werbung oder religiöse Haltungen zu verbreiten oder zu übermitteln. (2) Verboten ist den Besuchern weiterhin: a) Waffen, verbotene Gegenstände, Sachen und Objekte oder Bekleidungen innerhalb des Geltungsbereichs der Stadionordnung anderen Personen anzubieten, zu verkaufen oder in irgendeiner Weise zu überlassen oder diese von anderen Personen in irgend einer Weise entgegen zu nehmen; b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, jegliche Pflanzflächen, Masten aller Art und Dächer sowie deren Abspann- und Stützvorrichtungen zu besteigen oder zu übersteigen; c) Sitzplätze zu besteigen oder auf diese mechanisch einzuwirken; d) gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder radikale Propagandamaterialen und Parolen zu verbreiten, insbesondere durch rechtsradikale Materialen, rechtsradikale Parolen oder durch Gesten eine rechtsradikale oder diskriminierende Haltung kundzugeben; e) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten; f) mit Gegenständen aller Art zu werfen; g) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; h) ohne die erforderliche gewerberechtliche Genehmigung und ohne die Erlaubnis der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; i) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Bäume oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben, zu zerkratzen, zu verätzen oder auf andere Weise zu beschädigen; j) Transparente, Fahnen, Spruchbänder und Banner sichtbehindernd für andere Besucher oder zum Verdecken unerlaubter Handlungen zu verwenden; k) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen (Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw.), zu verunreinigen; - 5 - l) das Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen; m) das Stadion An der Alten Försterei in einer Aufmachung, die unter Umständen eine Identitätsfeststellung verhindert, zu betreten; n) auf dem Gelände gemachte Ton- und Bildaufnahmen ohne Genehmigung gewerblich zu nutzen; o) im Stadion zu nächtigen. (3) Es ist verboten, Verkehrsflächen, Geh- und insbesondere Rettungswege einzuengen. Verkaufsstände sind nach vorheriger Genehmigung durch die „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG auf den dazu bestimmten Verkaufsflächen aufzustellen. Grünflächen sind frei zu halten. (4) Zum Schutz der öffentlichen Ordnung ist es verboten, sich innerhalb der umfriedeten Bereiche des Stadions An der Alten Försterei mit anderen Personen zusammenzurotten. Eine Zusammenrottung ist dann gegeben, wenn mehrere Personen durch gemeinschaftliches Handeln den Willen zur Störung der öffentlichen Ordnung erkennen lassen. § 7 Haftung (1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. (2) Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die An der „Alten Försterei Stadionbetriebs“ AG oder der jeweilige Veranstalter nicht. (3) Die Stadionbetriebsgesellschaft oder jeweilige Veranstalter haften nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn schuldhaft durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wurden. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird nicht beschränkt. (5) Unfälle oder Schäden sind der Stadionbetriebsgesellschaft oder dem jeweiligen Veranstalter unverzüglich zu melden. § 8 Ton- und Bildaufnahmen (1) Die Besucher der Veranstaltungen im Stadion An der Alten Försterei erteilen dem jeweiligen Veranstalter unwiderruflich, zeitlich unbeschränkt und weltweit, ohne dass dieser zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist, die Einwilligung und Berechtigung zur Erstellung von Ton- und Bildaufnahmen. Diese können auch durch Dritte erstellt, vervielfältigt, gesendet und in gegenwärtigen und zukünftigen Medien genutzt werden. § 9 Zuwiderhandlungen (1) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Zutrittsberechtigung erkennen die Besucher die Stadionordnung der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG als verbindlich an. - 6 - (2) Ein Anspruch von zurückgewiesenen oder verwiesenen Besuchern auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Stadionordnung gehandelt wurde. Ebenfalls haben Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, keinen Anspruch auf Rückerstattung. (3) Gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig im Verlauf einer Veranstaltung gegen die Stadionordnung verstoßen, kann unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ein örtliches oder innerhalb der Bundesrepublik ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. (4) Gegen Besucher, die eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit innerhalb des Stadiongeländes begehen, kann eine Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt werden. (5) Wird die Stadionbetriebsgesellschaft oder der Veranstalter durch das ordnungswidrige Verhalten von Besuchern zu Schadenersatzansprüchen und/oder Geldstrafen von dritter Seite herangezogen, werden diese Ansprüche auf dem Regresswege geltend gemacht. (6) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden. Im Übrigen hat der Besucher, der verbotene Sachen mitführt, die Wahl, ob er mit diesen Sachen das Stadion verlässt oder auf das Eigentum an den Sachen verzichtet und sie dem Sicherheits- und Ordnungsdienst zur Vernichtung übergibt. Ein Anspruch auf Rückgabe derselben besteht in dem letztgenannten Fall nicht. (7) Die Rechte der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG als Inhaberin des Hausrechts bleiben unberührt. § 10 Schlussbestimmung (1) Die Stadionordnung tritt am 01.07.2009 in Kraft. (2) Die Stadionordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe (Version) dieser Stadionordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft. Berlin, den 01.07.2009 „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG
Die Eintrittskarten für unser Spiel in Würzburg sind eingetroffen
Stehplatz Vollzahler 12 EUR, Ermäßigt 10 EUR
Sitzplatz 22 EUR
An der Tageskassen wird ein Tageskassenaufschlag von bis zu 2 € erhoben.
Die Eintrittskarten sind im Fanshop oder bei mir im Büro zu den jeweiligen Öffnungszeiten erhältlich sowie am Sonntag vor unserem Heimspiel am Fanstand.
GÄSTEFAN-INFO. 2. BUNDESLIGA SAISON 2016/17 BUSPARKPLATZ & ANFAHRT Die Gästebusse parken bei Heimspielen des TSV 1860 München auch in dieser Saison auf dem Busparkplatz Nord und werden über das Verkehrsleitsystem aus allen Richtungen dort hin geleitet. Vom Busparkplatz Nord aus kommen die Gästefans über den Eingang Nord (dort befinden sich auch noch Tageskassen für Gästefans) ins Stadion und gelangen rechts über die kurze Rampe an der Westtribüne entlang in die Südtribüne zu den Stehblöcken 110/111 und den darüber liegenden Sitzblöcken 218/219 (+ bei Bedarf weiteren Blöcken im Gästesektor). Eine Skizze des Lageplans findet Ihr auf der nächsten Seite. Der gleiche Weg führt nach Spielende wieder zurück zu den Gästebussen. Gäste, die mit PKW oder U-Bahn angereist sind, gelangen über den Eingang Süd (die sog. Esplanade) in die Allianz Arena. Dort befinden sich selbstverständlich auch Gästekassen, und zwar im linken der beiden Kassencanyons, wenn man auf die Allianz Arena zuläuft. Aus allen Richtungen ist der Busparkplatz Nord am einfachsten über die Ausfahrt 12b München-Fröttmaning Nord der Autobahn A99 zu erreichen. Von Norden kommend (d.h. über die A9 von Nürnberg nach München) sollte man schon am Kreuz Neufahrn (Flughafen) auf die A92 in Richtung Stuttgart/Augsburg/München-West fahren. Bei der Ausfahrt Dreieck München-Feldmoching in Richtung München-Zentrum/Salzburg einfädeln und nach 6km die Ausfahrt 12b München-Fröttmaning Nord nehmen. Die Einfahrt zum Busparkplatz Nord befindet sich direkt nach dieser Ausfahrt. Von Westen kommend (d.h. über die A8 von Stuttgart über Augsburg) einfach auf der A99 Richtung Salzburg halten und die Ausfahrt 12b München-Fröttmaning Nord nehmen. Die Einfahrt zum Busparkplatz Nord befindet sich direkt nach dieser Ausfahrt. Über den Fußweg entlang der Werner-Heisenberg-Allee gelangt man zum Zugang Nord der Allianz Arena.
TICKETS & STADIONPLAN: Der Gästesektor bei Heimspielen des TSV 1860 München in der Allianz Arena befindet sich im Süd-Westen, bei Bedarf auf drei Ebenen (siehe Stadionplan): ??Stehplätze in den Blöcken 109-111 im Unterrang ??Sitzplätze im Block 108, ggf. 107 ??Sitzplätze Kategorie 1 und 2 in den Blöcken 214-219 im Mittelrang ??Sitzplätze Kategorie 2 und 3 in den Blöcken 308-314 im Oberrang (Öffnung nur bei > 5.500 verkauften Gästetickets) Bitte beachtet, dass alle Blöcke der Nordkurve, aber auch die Stehplatzblöcke im Süd-Osten sowie die Familienblöcke 124/125 den Heimbereich des TSV 1860 München darstellen. Hier ist es unerwünscht, Farben und Fanartikel der Gastmannschaft zu tragen oder sich verbal provozierend zu äußern. In allen entsprechenden Fällen ist der Ordnungsdienst berechtigt, Zuschauer aus diesen Bereichen zu entfernen und ggf. in den Gästesektor zu bringen, wenn das aus Kapazitätssicht möglich ist. Anfragen für Tickets im Gästefan-Bereich der Allianz Arena werden ausschließlich über den Gastverein bearbeitet. Selbstverständlich werden Gästetickets bei entsprechender Verfügbarkeit auch noch am Spieltag an den Tageskassen der Allianz Arena verkauft. Wir weisen ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen hin, die unter http://www.tsv1860-ticketing.de jederzeit abrufbar sind. Alle Informationen zum bargeldlosen Zahlen in der Allianz Arena mit der ArenaCard findet Ihr hier: https://www.allianz-arena.de/de/arenacar...ldlos/index.php