Zitat von Moe13Das kommt darauf an, wie es vom Schiri gewertet wurde. Kisters Foul war ja ne tätlichkeiet, warum auch immer. Wenn das Foul von gestern ein grobes Foul war, wird er anders bestraft weil anderes vergehen. Da verlässt sich der DFB auf die Tatsachenentscheidung.
Genau das ist das Problem. Der Schiedsrichter gibt mit seiner Entscheidung den Rahmen vor. Beim Kister hat der Schiri halt "Tätlichkeit" in sein Büchlein geschrieben, beim Forsberg war's ein "Grobes Foul" und beim Frankfurter Abraham war es gar nix. Solange der Schiri auf dem Platz ohne jede Video-Unterstützung entscheidet und diese "Tatsachenentscheidung" endgültig ist, wird es immer krasse Fehlentscheidungen geben.
Ich weiß nicht, was alle hier für ein Problem haben: Forsberg hat einen Bayern-Spieler gefoult, also bedeutet dies nach den DFB-Regularien Notwehr. Kister dagegen handelte im vorsätzlichen Vorsatz gegen einen technisch limitierten Würzburger Kicker. Daher das unterschiedliche Strafmaß. Ist doch klar wie Kloßbrühe.
Mal im Ernst: Ich finde das Foul von Forsberg ist deutlicher als Tätlichkeit zu bewerten, als bei Tim Kister, da Forsberg ein, zwei Sekunden länger Zeit zu überlegen hatte, ob er das Foul begeht oder nicht. Es ist nicht nur ein grobes Foulspiel, da er Lahm an der Achillesferse trifft, sondern auch Vorsatz aufgrund der sehr bewußten Handlung den Konter zu unterbrechen. Warum der DFB hier statt 6 oder 8 Spiele Sperre nur 3 Spiele verhängt, sollte der DFB gerne mal erklären. Warum wird Kisters Foul als Tätlichkeit gewertet, wenn Forsbergs Foul als grobes Foulspiel gewertet wird ? Die Situtationen sind beide fast identisch, die Forsberg-Situation mMn schwerwiegender. Wo gibt es da noch Spielraum ? Warum werden die Situationen von den Schiris unterschiedlich bewertet ? Ein guter Grund, um bei Kisters Verfahren in die Berufung zu gehen.
„Macht keinen Sinn mehr, Spiele zu verlieren." (Horst Hrubesch)
Die Schiedsrichter leiten im Auftrag des DFB die Spiele. Sind daher "Angestellte" des Verbands, oder sehe ich das falsch?
Wenn einer meiner Angestellten ggüber einem Kunden eine falsche/nicht korrekte Aussage trifft, oder sich in irgend einer anderen Form falsch verhält oder einen Fehler macht, dann bin ich als Arbeitgeber in letzter Instanz dafür verantwortlich. Allerdings bin ich auch in der Position die Aussage meines Mitarbeiters zu überstimmen.
Warum macht der DFB nicht genau das? Warum sagt niemand der Obrigkeiten: "Herr Alt, hier liegt eine falsche Einschätzung der Situation vor - daher kann in diesem Fall nicht das Strafmaß einer Tätlichkeit angewandt werden."
PS: lt Kicker Spielbericht ist es ein grobes Foulspiel.....
Genau das ist es doch, wie es der DFB will. Die heben unschuldig die Hände und zeigen mit dem Totschlagargument "Tatsachenentscheidung" auf die Schiedsrichter. Die Schiedsrichter verweisen, weil sie verständlicherweise auch nicht die Gelackmeierten sein wollen, auf die "Gerichtsbarkeit" des DFB. Und am Ende sind sie beide raus und niemand will es gewesen sein. Das ist der Zeitgeist, es findet sich kein Verantwortlicher, weil keiner verantwortlich sein soll - sonst könnte er am Ende ja noch verantwortlich gemacht werden. Total gut!
_______________________________________ "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt, dass die Nummer hier in die Hose geht..."
Zitat von Hans74 ... Ein guter Grund, um bei Kisters Verfahren in die Berufung zu gehen.
Aber auf jeden Fall in Berufung Diese zum Himmel st... - ähh schreiende Ungerechtigkeit darf man sich nicht gefallen lassen... Evtl. kann man ja die beiden Szenen irgendwie zusammenschneiden und parallel vorführen - dann sieht auch der Blindeste was Sache ist.
Ich wünsche allen Forumlesern und -schreibern ein frohes Weihnachtsfest!
Ich habe angekündigt, dass der DFB normalerweise von mir Post bekommen hätte, um mir zu erklären wie diese Sperre von Kister zusammenkommt. Ich wollte es erst lassen, nach dem Urteil gegen Forsberg ist mir allerdings der Kragen geplatzt und ich habe es dennoch getan. Es gab auch eine Antwort, die ich Euch nicht vorenthalten möchte: (ich erspare mir hier jeglichen Kommentar hierzu)
Sehr geehrter Fußballfan,
danke für ihre Mail.
Es geht in diesen Fällen um die schwierige Frage der Abgrenzung vom sogenannten "rohen Spiel“ zur „Tätlichkeit.“ Der DFB-Kontrollausschuss ist im Fall Forsberg im summarischen Verfahren zu Gunsten von Spieler Forsberg davon ausgegangen, dass er subjektiv noch die Vorstellung hatte, den Ball spielen zu können und hat daher von einem Antrag auf Verurteilung wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner gemäß § 8 Nr. 1. c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB abgesehen. Davon war man im Fall Kister nicht mehr ausgegangen.
Grenzfälle sind hier zugegebener Maßen schwierig zu beurteilen. Zum Fall Kister kann man jedoch noch keine abschließende Beurteilung mitteilen, da dieses Verfahren noch nicht rechtskräftig ist und es eine Berufungsverhandlung vor dem DFB-Bundesgericht geben wird. Das DFB-Bundesgericht wird sich also noch mit dieser Abgrenzungsfrage befassen.
Zitat von Chesd333ddd Der DFB-Kontrollausschuss ist im Fall Forsberg im summarischen Verfahren zu Gunsten von Spieler Forsberg davon ausgegangen, dass er subjektiv noch die Vorstellung hatte, den Ball spielen zu können...
Ihr DFB-Infoteam
Wie kann man zu so einer Erkenntnis kommen ? Verstehe ich nicht.
„Macht keinen Sinn mehr, Spiele zu verlieren." (Horst Hrubesch)
Ich bin da kein Experte eine "subjektive Vorstellung den Ball spielen zu können" interpretieren zu wollen klingt für mich aber mehr als schwammig. Das kann doch nicht das wesentliche Abgrenzungskriterium sein. Dann wäre doch jeder Trikotzupfer eine Tätlichkeit - oder habe ich subjektiv die Vorstellung, dass ich den Ball spiele, wenn ich den Gegner ans Trikot greife? Lieber DFB, wie wär's denn alternativ z.B. mit dem Kriterium "Verletzungsgefahr beim gefoulten Spieler"???
...ich habe da schon so eine Vorahnung. Auf hoher See und vor Gericht ist man in den Händen Gottes. Vor dem DFB ist man in den Händen des DFB. Noch Fragen?
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na immerhin in Stuttgart wieder dabei...man könnte es aufs gleiche Strafmaß von Forsberg reduzieren hat man sich vielleicht gedacht..bei den kombätänden Herren